Fahrtkosten
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind.
Generell werden die Fahrtkosten von und zu stationären Behandlungen im Krankenhaus von der Krankenkasse übernommen, hierzu muss der einweisende Arzt bzw. die entlassende Klink eine Verordnung für eine Krankenbeförderung ausstellen.
Ambulante Fahrten müssen zuvor von der Krankenkasse genehmigt werden.
Ausnahme
Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (Blindheit) oder "H" (Hilflosigkeit) oder wenn der Pflegegrad 3, 4 oder 5 vorliegt. Bei Personen mit Pflegegrad 3 muss zusätzlich die dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung durch ein Arzt bestätigt werden.
Bei dieser Personengruppe muss die Fahrt nicht zuvor von der Krankenkasse genehmigt werden.
Zur Abrechung mit Ihrer Krankenkasse benötigen wir, die Verordnung für eine Krankenfahrt (Transportschein) und ggf. die Genehmigung der Krankenkasse.
Weitere Informationen zur Übernahme der Fahrtkosten erhalten sie bei bei Ihrer Krankenkasse.
Richtig ausgefüllter Transportschein
Eine Verodnung für eine Krankenfahrt (Transportschein) muss unbedingt richtig ausgefüllt sein, da bei fehlerhaften Verodnungen die Fahrtkosten nicht übernommen werden.
Muster-Transportschein für den Fahrdienst
Eigenanteil
Bei jeder Fahrt fällt ein gesetzlicher Eigenateil von 10% an. Dieser liegt bei mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 €. pro Fahrt. Wenn Sie für das laufende Jahr von Zuzahlungen befreit sind, fällt der Eigenanteil nicht an.
Sie können sich bei Ihrer Krankenkasse von Zuzahlungen befreien lassen. Die genauen Vorraussetzungen können Sie bei ihrer Krankenkasse erfragen.
Entscheidungshilfe für den richtigen Transport
Was ist das richtige Transportmittel? Der Krankentransportwagen (KTW) oder der Fahrdienst?
Krankentransportwagen (KTW)
Der Krankentransport wird vom Rettungsdienst durch medzinisches Fachpersonal durchgeführt. Dieses wird benötigt, wenn während der Fahrt eine medzinische Überwachung/Betreuung notwendig ist. Sollte eine ansteckende Infektion vorliegen wie zum Beispiel: Krätze, Pocken, Masern, Tuberkulose etc. ist auch der KTW das richtige Transportmittel. Generell müssen Infekte bei der Anmeldung unbedingt erwähnt werden.
Der Krankentransportwagen (KTW) wird über die Leitstelle Straubing unter der +49 9421 1885-0 angefordert.
Fahrdienst
Den Fahrdienst wählen Sie für alle Transporte, bei denen keine medizinsche Überwachung/Betreuung während der Fahrt notwendig ist. Er befördert Personen die gehen können, die auf einen Rollstuhl angewisen sind oder liegend transportiert werden müssen.
Sie erreichen unseren Fahrdienst unter folgenden Rufnummern: 09921 / 9446-17 oder 0800 / 19 11 11 (gebührenfrei)
Für eine einfachere Auswahl des Transportmittels haben wir zwei Entscheidungshilfen für Sie:
Fahrten zur Kurzzeitpflege
Fahrten zur Kurzzeitpflege werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Diese Kosten können Sie ggf. von der Pflegekasse zurück erstattet bekommen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrer zuständigen Pflegekasse, hierbei können Sie sich auf den § 45b SGB XI „Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ beziehen.