fahrdienst-header-mit_Gurt.jpg Foto: D. Möller / DRK e.V.

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Fahrdienst

Ansprechpartner

Ansprechpartner Disposition

Frau Baumann

Herr Grimm

Tel.: 09921/944617

oder

0800 1911111

dispo@kvregen.brk.de

Leitung Fahrdienst 

Frau Nicole König

Tel.: 09921/9446-19

Fahrdienst@kvregen.brk.de

Osserstr. 2 

-Abt. Betreuter Fahrservice-

94209 Regen

Nicht jeder Mensch hat ein Auto.
Viele Menschen möchten oder können nicht mehr selbst fahren.
Weil sie zu alt sind oder krank oder behindert.
Diesen Menschen hilft das Deutsche Rote Kreuz.
Mit einem Fahr-Dienst.
Sie möchten an einen Ort und kommen selbst nicht dort hin?
Dann bringen wir Sie sicher an das Ziel und wieder zurück.

Das Angebot

Mit unserem Fahr-Dienst kommen Sie sicher an Ihr Ziel.
Auch mit einem Roll-Stuhl oder einem anderen Hilfs-Mittel.
Der Fahr-Dienst bringt Sie zur Arbeit oder zum Arzt.
Oder zu einem Freund.

Wir bringen Sie an viele Orte.

Zum Beispiel:

  • Zum Arbeits-Platz.
  • Zum Arzt oder zum Kranken-Haus.
  • Zur Kur oder in eine Fach-Klinik für Erholung.
  • Zu einer Veranstaltung.
  • Zu einem Ausflug.
  • Es gibt auch Betreutes Reisen.
  • Zum Einkaufs-Laden.
  • Zu Freunden oder einem Mitglied der Familie.

Alle Rotkreuz-Angebote in Ihrer Umgebung kostenfrei auf einen Blick
- 26.000 mal Lebenshilfe vor Ort.

Was kostet der Fahrdienst?

Eine pauschale Aussage zu den Preisen bzw. zur Kostenübernahme ist aufgrund vieler Faktoren die den Preis bestimmen, nicht möglich.

In einem persönlichen Telefongespräch beraten wir Sie gerne.

Generell werden die Kilometer für die Rechnungsstellung wie folgt berechnet:
BRK Regen>> Aufnahmeort >> Zielort >> BRK Regen

Weitere Informationen, unter anderem zu Kosten oder Kostenübernahme durch Krankenkassen erhalten Sie Sie hier:

  • Fahrtkosten

    Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind.

    Generell werden die Fahrtkosten von und zu stationären Behandlungen im Krankenhaus von der Krankenkasse übernommen, hierzu muss der einweisende Arzt bzw. die entlassende Klink eine Verordnung für eine Krankenbeförderung ausstellen. 

    Ambulante Fahrten müssen zuvor von der Krankenkasse genehmigt werden.

    Ausnahme

    Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "Bl" (Blindheit) oder "H" (Hilflosigkeit) oder wenn der Pflegegrad 3, 4 oder 5 vorliegt. Bei Personen mit Pflegegrad 3 muss zusätzlich die dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung durch ein Arzt bestätigt werden.
    Bei dieser Personengruppe muss die Fahrt nicht zuvor von der Krankenkasse genehmigt werden.  

    Zur Abrechung mit Ihrer Krankenkasse benötigen wir, die Verordnung für eine Krankenfahrt (Transportschein) und ggf. die Genehmigung der Krankenkasse.

    Weitere Informationen zur Übernahme der Fahrtkosten erhalten sie bei bei Ihrer Krankenkasse.

  • Richtig ausgefüllter Transportschein

    Eine Verodnung für eine Krankenfahrt (Transportschein) muss unbedingt richtig ausgefüllt sein, da bei fehlerhaften Verodnungen die Fahrtkosten nicht übernommen werden.

    Muster-Transportschein für den Fahrdienst

  • Eigenanteil

    Bei jeder Fahrt fällt ein gesetzlicher Eigenateil von 10% an. Dieser liegt bei mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 €. pro Fahrt. Wenn Sie für das laufende Jahr von Zuzahlungen befreit sind,  fällt der Eigenanteil nicht an.

    Sie können sich bei Ihrer Krankenkasse von Zuzahlungen befreien lassen. Die genauen Vorraussetzungen können Sie bei ihrer Krankenkasse erfragen.

  • Entscheidungshilfe für den richtigen Transport

    Was ist das richtige Transportmittel? Der Krankentransportwagen (KTW) oder der Fahrdienst?

    Krankentransportwagen (KTW)

    Der Krankentransport wird vom Rettungsdienst durch medzinisches Fachpersonal durchgeführt. Dieses wird benötigt, wenn während der Fahrt eine medzinische Überwachung/Betreuung notwendig ist.  Sollte eine ansteckende Infektion vorliegen wie zum Beispiel: Krätze, Pocken, Masern, Tuberkulose etc.  ist auch der KTW das richtige Transportmittel. Generell müssen Infekte bei der Anmeldung unbedingt erwähnt werden.

    Der Krankentransportwagen (KTW) wird über die Leitstelle Straubing unter der  +49 9421 1885-0 angefordert.

     

    Fahrdienst

    Den Fahrdienst wählen Sie für alle Transporte, bei denen keine medizinsche Überwachung/Betreuung während der Fahrt notwendig ist. Er befördert Personen die gehen können, die auf einen Rollstuhl angewisen sind oder liegend transportiert werden müssen. 

    Sie erreichen unseren Fahrdienst unter folgenden Rufnummern: 09921 / 9446-17 oder 0800 / 19 11 11 (gebührenfrei)

    Für eine einfachere Auswahl des Transportmittels haben wir zwei Entscheidungshilfen für Sie:

  • Fahrten zur Kurzzeitpflege

    Fahrten zur Kurzzeitpflege werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Diese Kosten können Sie ggf. von der Pflegekasse zurück erstattet bekommen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrer zuständigen Pflegekasse, hierbei können Sie sich auf den § 45b SGB XI „Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ beziehen.

Preise

Die Preise sind in jeder Stadt anders.
Bitte fragen Sie das Deutsche Rote Kreuz in Ihrer Stadt nach den Angeboten.

Vielleicht bekommen Sie eine Unterstützung für den Fahr-Dienst.
Fragen Sie das Sozial-Amt oder die Kranken-Kasse oder die Pflege-Versicherung.
Vielleicht werden Kosten übernommen.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihren Ansprechpartnern vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.